Trickdiebe

Achtung! Trickdiebe und andere Tipps!


Nie mehr Telefonterror von nervigen Call-Centern

 

Telefonwerbung · Telefonterror · Werbeanrufe · Callcenter

 

Werbeanrufe sind mehr als lästig, lassen sich aber verhindern. Mit diesen Tipps machen Sie den Call-Centern einen Strich durch die Rechnung.


Quelle: www.20min.ch (19.08.2015)


Das Handy klingelt, und obwohl Sie die Nummer nicht kennen, nehmen Sie ab. Es könnte ja wichtig sein. Doch da ist sie wieder: Die nervtötende Stimme eines Call-Center-Agenten, der Ihnen eine Versicherung, ein Lotterie-Los oder ein neues Handy-Abo andrehen will. Und Sie denken sich nur: Hört das denn nie auf?

 

Doch. Sie brauchen nur die richtigen Handgriffe oder Apps – und schon schicken Sie die Anrufe ins Nirvana. Oder besser gesagt: in das endlose Getute einer besetzten Leitung.


Blockieren Sie lästige Nummern

Auf dem iPhone lassen sich unerwünschte Nummern blockieren, ohne dass man eine Anwendung herunterladen muss. Dazu kann man direkt in der Anrufliste auf das «i» neben der Nummer drücken, ganz nach unten scrollen und «Anrufer sperren» wählen. Es werden sowohl Anrufe, Nachrichten als auch Facetime-Anrufe dieser Nummer blockiert.

 

Entgangene Anrufe und SMS werden nicht zwischengespeichert und verschwinden dementsprechend für immer in den ewigen Jagdgründen – selbst wenn man den Kontakt wieder entsperren sollte. Die gleiche Funktion übernehmen bei Android-Telefonen Apps wie Calls Blacklist. Hier können Nummern auf eine schwarze Liste gesetzt und damit blockiert werden.

Apps erkennen Call-Center und zeigen sie als solche an

Noch ein wenig raffinierter sind Apps wie Truecaller (für AndroidiOsWindows und BlackBerry) oder jene von Search.ch (für AndroidiOS und BlackBerry). Wenn eingehende Anrufe von Nummern kommen, die nicht in den Kontakten gespeichert sind, recherchieren die Anwendungen den jeweiligen Besitzer der Nummer und zeigen den Anruf direkt mit dessen Namen an.

 

Bei Search.ch werden Anrufe von als Call-Center identifizierten Nummern von vornherein auf stumm gestellt. Update 21.9.Dieses Feature ist nur in der Android-Version verfügbar. Sie nehmen sie also nur als verpassten Anruf in der Anrufliste wahr. Wer über kein unlimitiertes Datenabo verfügt, sollte allerdings im Hinterkopf behalten, dass solche Dienste eingehende Nummern übers Netz abgleichen.


Wie kommen die überhaupt an meine Nummer?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Telefon-Vertreter an ihre Handynummer kommen können. Ausländische Call-Center lassen Computer oft per Zufallsprinzip Nummern wählen, bis jemand antwortet. Andere kaufen Nummern von Unternehmen wie zum Beispiel Schober. Diese wiederum erwerben Kundendaten aus Gewinnspielen und dergleichen, bei denen der Konsument freiwillig seine Adresse und Telefonnummer angegeben hat. Überlegen Sie es sich bei der nächsten verlockenden Verlosung also lieber zweimal, ob Sie ihre Daten auch wirklich preisgeben wollen.

 

Wahre Datensauger können aber auch installierte Apps sein. Die Daten liegen auf den Servern des Anbieters, können gehackt oder verkauft werden. Gerade bei Gratis-Angeboten könnten dubiose Entwickler mit ihnen jede Menge Geld verdienen. Selbst bei Applikationen, die nicht verdächtig scheinen, kann Kontrolle nicht schaden. Dies geht am einfachsten mit Apps wie MyPermission (für Android und iOS), die Alarm schlagen, sobald Apps auf Privatdaten zugreifen.



Dubiose Schlüsseldienste treiben ihr Unwesen

Abzocke · not24 · ch · Schlüsseldienst

 

Wer nicht mehr in die Wohnung kann, braucht meist sofort Hilfe. Einige Schlüsseldienste nutzen das schamlos aus und zocken die Ausgesperrten ab. Sie gaukeln ihren Kunden im Internet vor, regionale Anbieter zu sein. Ruft der Kunde auf die 0800-er Nummer an, steckt dahinter meist ein Netz dubioser Anbieter.


Quelle: srf.ch (22.04.2016)


Es regnet. Doch die 21-Jährige Frau, um die es in unserem Fall geht, sitzt zum Glück im geliehenen Auto im Trockenen. Noch. Denn kurze Zeit später verlässt sie kurz das Auto und steht bei ihrer Rückkehr buchstäblich im Regen. Das Auto ist zu, lässt sich nicht mehr öffnen, die Tür kaputt. Was nun?

 

Achtung Falle: www.not24.ch

Im Internet wird die Autofahrerin rasch fündig: Auf der Internetseite von not24.ch findet sie einen Schlüsseldienst, angeblich aus der Region, der auch Autotüren öffnen kann. Sie ruft auf die 0800er-Nummer an und kurze Zeit später taucht ein Monteur auf. Er öffnet die verschlossene Autotür mit einigen Handgriffen. Die Erleichterung der jungen Frau weicht aber bald dem Schock. Für seine Arbeit verrechnet der Monteur nämlich 680 Franken. Dieser Betrag sei bar oder mit EC direkt zu zahlen, eine Zahlung per Rechnung sei nicht möglich. Die junge Frau ist perplex, zahlt mit EC und bricht zu Hause in Tränen aus.

 

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen (die Rechnung liegt "Espresso" von SRF vor):

 

  • einer Einsatzpauschale: 250 Franken
  • einem Feiertagszuschlag: 240 Franken
  • und einer sogenannten Betriebskostenpauschale: 150 Franken
  • zuzüglich Mehrwertsteuer

 

Ausgestellt wurde die Rechnung von 24h-Profihandwerker-Service GmbH in Winterthur. «Espresso» will es genauer wissen. In Winterthur gibt es aber keine Spur der angeblichen Profis, sondern lediglich ein Briefkasten mit diversen Firmennamen.

 

Mehrere Firmen, immer wieder die gleichen Verantwortlichen

Recherchen zeigen: Es besteht ein ganzes Geflecht aus dubiosen Schlüsselfirmen. Im Handelsregister tauchen bei unterschiedlichen Firmennamen immer wieder die gleichen Namen auf. Auf not24.ch ist ein gewisser Slava Zytlenok als Geschäftsleiter aufgeführt. Ein alter Bekannter. Bereits vor einem Jahr hat «Kassensturz» vor Zytlenok und seinen dubiosen Diensten gewarnt. Dieser bestreitet gegenüber der Konsumentensendung «Espresso» von Radio SRF 1 allerdings, mit dieser Firma etwas zu tun zu haben. Dies sei früher gewesen. Fakt ist: Zytlenok besitzt noch immer eine Schlüsselfirma, die 0-24-Handwerkernotdienst-GmbH. Diese führe aber selber keine Schlüsseldienste aus, sondern sei nur beratend tätig.

 

Bei den Profihandwerkern aus Winterthur ist niemand aus der Geschäftsleitung erreichbar. Im Callcenter erklärt die Dame am Telefon ziemlich ruppig, sie dürfe keine Daten herausgeben. Auf Mails und via Internetformular gibt es keine Antwort.

 

Kühlen Kopf bewahren

Um nicht in die Falle eines dubiosen Schlüsseldienstes zu tappen, empfiehlt es sich, trotz des Ärgers ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Es lohnt sich, etwas mehr Zeit in die Suche zu investieren. Ist ein Schlüsseldienst gefunden, verlangen Sie bereits am Telefon eine Kosteneinschätzung und vereinbaren einen Fixpreis, damit Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben. Und ganz wichtig: Finger weg von not24.ch!

 

So können Sie böse Überraschungen vermeiden

Die Wohnungs- oder Haustür ist abgeschlossen, der Schlüssel liegt im Haus oder ging verloren. In einer solchen Situation ist der Ausgesperrte auf schnelle Hilfe angewiesen. Das wissen auch einige unseriöse Schlüsseldienste. Immer wieder liest man von unverschämten Türöffnern, die die Not der Betroffenen mit massiv überhöhten Rechnungen oder unnötigen Arbeiten ausnutzen.

Das lässt sich vermeiden. Und zwar mit folgenden Tipps:

 

Vorsorge ist alles

  • Am besten deponieren Sie einen Ersatzschlüssel bei einem Nachbarn Ihres Vertrauens.
  • Sie können sich auch schon jetzt auf den Ernstfall vorbereiten: Vergleichen Sie verschiedene Schlüsseldienste und notieren Sie sich die Nummer eines seriösen Anbieters. Sie können zum Beispiel einen Zettel unter Ihre Fussmatte legen.

 

Im Ernstfall

  • Haben Sie sich tagsüber ausgesperrt, rufen Sie zuerst Ihre Hausverwaltung oder den Abwart an.
  • Einige Polizeiposten (z.B. Stadtpolizei Bern, St. Gallen und Zürich) haben eine Liste mit seriösen Anbietern. Fragen Sie kurz nach.
  • Wenn Sie einen Schlüsseldienst brauchen, beachten Sie: Der erste im Telefonbuch ist nicht automatisch auch der beste. Viele Schlüsseldienste ergattern sich einen Platz ganz oben auf der Liste mit Firmennamen wie AAA. Schauen Sie genau hin.
  • Grundsätzlich: Handeln Sie schnell. Denn je später der Schlüsseldienst ausrücken muss, umso teurer wird es.
  • Beachten Sie: Seriöse Schlüsseldienste geben eine normale Telefonnummer an. Kostenpflichtige 0900er-Nummern können für Sie schnell ins Geld gehen.
  • Suchen Sie einen Anbieter in Ihrer Region (mit einer echten Geschäftsadresse), damit keine hohen Anfahrtskosten anfallen.
  • Haben Sie einen Dienst gewählt, schildern Sie Ihr Problem am Telefon bereits ganz genau und verlangen Sie eine erste Kostenschätzung.
  • Vereinbaren Sie im Voraus einen Fixpreis inkl. aller Kosten, damit Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben.
  • Achten Sie darauf, dass nur ein Servicemann kommt. Das reicht völlig aus, um eine Tür zu öffnen. Ein zweiter Mann verursacht weitere Kosten.

 

Vor der Haustür

  • Ein seriöser Schlüsseldienst fragt Sie nach dem Ausweis, bevor er sich an die Arbeit macht.
  • Ein seriöser Schlüsseldienst sucht immer den kostengünstigsten Weg in die Wohnung. Ab und zu steht ja ein Kippfenster offen…
  • Bestehen Sie auf eine detaillierte Rechnung: Arbeitszeit und Stundenansatz, Material, Fahrtkosten, allenfalls Nachtzuschläge.
  • Lassen Sie sich nicht auf eine Barzahlung ein, ausser, sie haben diese schon vorgängig am Telefon abgemacht. Falls der Servicetechniker sie nötigt, rufen Sie die Polizei.
  • Achten Sie darauf, dass der Monteur die Tür nicht gewaltvoll aufbricht, wenn das nicht unbedingt nötig ist. Das verursacht nur zusätzliche Kosten.
  • Vermeiden Sie unnötige Arbeiten: Ist die Türe bloss ins Schloss gefallen, muss der Schliesszylinder oft nicht zerstört werden.

 

Welche Kosten sind üblich?

  • Wegpauschale: Bei kurzem Anfahrtsweg sind um die 50 Franken akzeptabel.
  • Stundenansatz: Je nach Landesgegend um die 100 Franken
  • Nachtpauschale (unterschiedlich, 50% Zuschlag auf den Stundenansatz sind gängig)
  • Materialkosten: Ab 100 Franken für Markenzylinder (No-Name Produkte aus dem Baumarkt sind bedeutend billiger!)
  • Allgemeine Betriebskostenpauschalen oder Pauschalen für Spezialwerkzeug: Akzeptieren Sie solche Kosten auf der Rechnung nicht!



Online Partnervermittlung: Vorsicht beim Internet-Dating

Partnervermittlung: Vorsicht beim Internet-Dating

 

Abofallen · Betreibung · Inkasso · Konsumentenfallen · Partnervermittlung · Online

 

Im Internet finden sich zahlreiche Dating Seiten, welche die Suche nach dem passenden Partner erleichtern sollen. Doch aufgepasst: neben der grossen Liebe kann man bei solchen Plattformen auch auf grosse Probleme stossen. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen.


Quelle: Merkblatt Stiftung für Konsumentenschutz (24.03.2016)


Unerwartete Kosten

Zahlreiche Rückmeldungen und Kontaktaufnahmen von Betroffenen zeigen, dass Verträge mit Online Dating-Plattformen regelmässig zu Streitigkeiten führen. Das Problem ist schlussendlich immer das dasselbe: Die Kundinnen und Kunden sollen mehr zahlen, als es ursprünglich den Anschein machte.

 

Die Anbieter wenden dabei zum Beispiel folgende Tricks an:

 

  • Der Vertrag wird automatisch verlängert. Der Hinweis darauf ist im Kleingedruckten versteckt.
  • Es gibt lange Kündigungsfristen. Wer diese verpasst, muss für eine weitere Vertragsperiode bezahlen.
  • Aus einem Probeabo wird ein teures Vollabo.
  • Der Preis wird bei Verlängerung des Abos unerwartet erhöht.
  • Auf fristgerechte Kündigungen wird nicht reagiert und der Vertrag wird trotzdem erneuert.

 

Wie kann ich mich schützen?

Viele Probleme mit Online-Partnervermittlern sind vermeidbar, wenn man ein gewisses Mass an Vorsicht an den Tag legt:

 

  • Lesen Sie unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Kleingedrucktes), bevor Sie ein Konto bei einer Dating-Plattform eröffnen.
  • Informieren Sie sich über Kosten sowie Kündigungsfristen und klären Sie ab, ob sich der Vertrag automatisch verlängert.
  • Speichern Sie die AGB ab oder drucken Sie sie aus. So können Sie sich später wehren, wenn die AGB heimlich geändert werden.
  • Machen Sie Screenshots von der Webseite. So können Sie später beispielsweise beweisen, dass das Angebot als „kostenlos“ angepriesen wurde.
  • Schliessen Sie zu Beginn ein Abo mit einer kurzen Laufzeit ab. So sind Sie nicht unnötig lange gebunden, falls Ihnen das Portal nicht mehr gefällt oder Sie einen Partner finden.
  • Beachten Sie, dass unter Umständen auch bei einem vermeintlichen Gratis Probeabo Kosten entstehen können, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
  • Kündigen Sie das Abo rechtzeitig und mit eingeschriebenem Brief. So können Sie die Kündigung im Streitfall beweisen. Informieren Sie sich in den AGB, ob der Anbieter eine bestimmte Form der Kündigung verlangt.
  • Oft empfiehlt es sich, das Abo gleich zu Beginn des Vertrags auf Ende der Laufzeit zu kündigen. Vorsicht: Teilweise sehen die AGB auch vor, dass nur innert einer gewissen Zeitspanne gekündigt werden kann.

 

 

In die Falle getappt - Was kann ich tun?

  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rechnung zu Unrecht gestellt wurde.
  • Falls die Kosten direkt von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden: Unterbrechen Sie die Zahlungen an die DatingSite (wenn nötig durch Sperren der Kreditkarte). Melden Sie dem Kreditkartenunternehmen ungerechtfertigte Abbuchungen. Uns sind Fälle bekannt, in welchen der Kreditkartenanbieter das Geld zurückerstattet hat.
  • Gut zu wissen: In der Regel hat man bei der Kreditkartenabrechnung 30 Tage lang Einspracherecht.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Anbieter engagieren gerne Inkassobüros, um Betroffene unter Druck zu setzen. Sobald ein Schweizer Inkassobüro engagiert wird, sollten Sie die Forderung mit einem eingeschriebenen Brief anfechten.
  • Wichtig: Erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, falls eine Betreibung gegen Sie eingeleitet wird (wenn Sie einen Zahlungsbefehl erhalten). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Betreibungen.

 

Sind meine Daten eigentlich sicher?

Keine Webseite ist zu 100% vor Datendiebstahl geschützt. In der Vergangenheit gab es bereits mehrmals Fälle, in welchen die sensiblen Mitglieder-Informationen von DatingSites gestohlen und veröffentlicht wurden. Für Betroffene kann dies verheerende Folgen haben.

 

Beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

 

  • Benutzen Sie eine E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt.
  • Geben Sie persönliche Informationen nur sehr zurückhaltend an und seien Sie vorsichtig im Umgang mit Fotos.



Inkasso-Abriss: Verzugsschaden hat vor Gericht wenig Chancen

Betreibung · Inkasso · Abzocke · Verzugsschaden

 

Inkassobüros gehen nicht zimperlich mit Schuldnern um. Und: Unter dem Begriff «Verzugsschaden» kassieren sie gnadenlos ab. Nicht selten verdoppelt sich wegen dieser Fantasiegebühr die ursprüngliche Forderung. So können Sie sich wehren.


Quelle: srf.ch vom 31.08.2015


Ein Mann schuldet seinem Telefonanbieter Geld. Der Anbieter hat das Inkasso nun dem Inkassobüro Intrum Justitia übergeben. Intrum verlangt zu den ursprünglichen 595 Franken noch einen «Verzugsschaden»: Satte 325 Franken! Die ursprüngliche Forderung hat sich also fast verdoppelt.

 

Streitpunkt «Verzugsschaden»

Konsumentenschützer und Schuldenberater raten Betroffenen schon seit vielen Jahren, einen solchen Verzugsschaden nicht zu bezahlen. Denn:

 

  • Laut Gesetz hat ein Gläubiger Anspruch auf fünf Prozent Verzugszinsen. Vertraglich darf mehr vereinbart werden. Im Schweizer Gesetz gilt die Vermutung, dass ein allfälliger Schaden wegen ausbleibender Zahlungen mit diesem Verzugszins getilgt ist. Will ein Gläubiger mehr verlangen, so muss er detailliert beweisen, dass ihm ein grösserer Schaden entstanden ist. Die Verrechnung eines pauschalen, aufwandunabhängigen Schadenersatzes ist nicht zulässig.

 

  • Ein Unternehmen darf die Kosten für ein externes Inkassobüro nicht auf einen Schuldner überwälzen. Das steht ausdrücklich im Gesetz (Artikel 27 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs).

 

  • Das Einschalten eines Inkassobüros wäre gar nicht nötig. Jedes Unternehmen kann einen säumigen Zahler betreiben, wenn er trotz Mahnungen nicht bezahlt. Die Kosten fürs Betreibungsverfahren dürfen dann auf den Schuldner überwälzt werden. Wer also ein Inkassobüro einschaltet und die damit verbundenen Mehrkosten beim Schuldner einkassieren will, verletzt seine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Schadenminderung.

 

Ein Gutachten bringt wenig Klarheit

Wegen des Verzugsschadens liegen sich die Konsumentenschützer und die Inkassobranche seit Jahren in den Haaren. Der Verband Schweizer Inkassotreuhandinstitute VSI hat deshalb vor sieben Jahren ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

 

Das Resultat erstaunt wenig: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Verzugsschaden gerechtfertigt sei. Dennoch hat das Gutachten laut Mario Roncoroni, Anwalt und Co-Leiter der Berner Schuldenberatung, bisher kaum Beachtung in der Gerichtspraxis gefunden: «Es gibt einige wenige erstinstanzliche Urteile, die diesen Verzugsschaden anerkennen. Darüber hinaus haben Inkassobüros keine Chance, den Verzugsschaden auf dem Rechtsweg einzufordern.»

 

Aus diesem Grunde versuchen Inkassboüros Schuldner dazu zu drängen, Abzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkennungen zu unterschreiben. Mit fatalen Folgen: Wer unterschreibt, sitzt in der Falle. Denn mit der Unterschrift werden der Verzugsschaden und weitere, nicht geschuldete Posten anerkannt.

 

Richten soll's jetzt die Politik. Im Parlament wird im Herbst ein Postulat behandelt, das Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen schaffen will. Darin soll auch auch das leidige Thema Verzugsschaden geregelt werden. Ein für allemal.

 

 

Bis es soweit ist, rät Mario Roncoroni: «Betroffene sollten nichts unterschreiben und dem Inkassobüro klar machen, dass sie bereit sind, die Raten und einen Zins zu bezahlen, nicht aber diesen Verzugsschaden und weitere Fantasieforderungen.»




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